Geschäftsordnung des Bewertungsbeirates · Geschäftsordnung des Bewertungsbeirates
§ 1 Geschäftsordnung des BewertungsbeiratesBewertungsbeirat
Der Bewertungsbeirat dient der Unterstützung und Beratung des Bundesministers für Finanzen bei der Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens.