Lkw-Fahrverbote Generalerneuerung Luegbr · Lkw-Fahrverbote Generalerneuerung Luegbrücke 2026
§ 0 Lkw-Fahrverbote Generalerneuerung Luegbr
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, mit der für die A 12 Inntal Autobahn, die A 13 Brenner Autobahn und die A 14 Rheintal/Walgau Autobahn im Zuge der Generalerneuerung der Luegbrücke an besonders verkehrsreichen Tagen im Jahr 2026 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Lkw-Fahrverbote Generalerneuerung Luegbrücke 2026)
StF: BGBl. II Nr. 338/2025
BGBl. II Nr. 70/2026
Auf Grund der §§ 43 Abs. 1 lit. b und 44a Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2024 , wird verordnet:
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- Lkw-Fahrverbote Generalerneuerung Luegbr чл. 43