FGV 2025 · Flüssiggas-Verordnung 2025
§ 28 FGV 2025Überdruckventile
2. Abschnitt Rohrleitungen
Beidseitig absperrbare mit Flüssiggas in Flüssigphase gefüllte Rohrleitungen müssen mit Überdruckventilen ausgerüstet sein. Das gefahrlose Ableiten von aus solchen Überdruckventilen austretendem Flüssiggas muss sichergestellt sein.