FGV 2025 · Flüssiggas-Verordnung 2025
§ 36 FGV 2025Explosionsgefährdeter Bereich
3. Abschnitt Verdampfer, Verdichter und Pumpen
Im Freien aufgestellte Verdichter oder Pumpen müssen von einem dem § 9 entsprechenden explosionsgefährdeten Bereich mit einem mindestens 3 m betragenden Radius des Basiskreises umgeben sein.