FGV 2025 · Flüssiggas-Verordnung 2025
§ 65 FGV 2025Aufstellung
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Ortsfeste Flüssiggasbehälter müssen nach den Regeln der Technik aufgestellt und verwendet werden; es gelten jedenfalls die Bestimmungen der Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung, DBA-VO, BGBl. II Nr. 361/1998 , in der Fassung des Druckgerätegesetzes, soweit die gegenständliche Verordnung nicht Zusätzliches festlegt.