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Frauenförderungsplan BKA 2025 · Frauenförderungsplan BKA 2025

§ 6 Frauenförderungsplan BKA 2025Auswahlkriterien

1. Hauptstück Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung

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(1) Die Auswahlkriterien gemäß § 5 B-GlBG sind zu beachten.

(2) In Bewerbungsgesprächen sind diskriminierende Fragestellungen (wie etwa zur Familienplanung) unzulässig. Bei der Beurteilung der Eignung dürfen keine Bewertungskriterien herangezogen werden, die sich an einem diskriminierenden, rollenstereotypischen Verständnis der Geschlechter orientieren.