Sitzungsgelder der Post-Control-Kommissi · Sitzungsgelder der Post-Control-Kommission
§ 1 Sitzungsgelder der Post-Control-Kommissi
Jedem Mitglied der Post-Control-Kommission gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 320 Euro für die erste angefangene Stunde und 80 Euro für jede weitere angefangene halbe Stunde.