BMEIA-Grundausbildungsverordnung · BMEIA-Grundausbildungsverordnung
§ 5 BMEIA-GrundausbildungsverordnungAusbildungsformen
Die Grundausbildung erfolgt in Form von Vorträgen, Seminaren, E-Learnings, Schulungen am Arbeitsplatz, praktischen Verwendungen und Selbststudien. Die Grundausbildung setzt sich aus internen und externen Ausbildungsmodulen zusammen.