§ 4 Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Weihnachtsremuneration
Lehrlingseinkommen für kaufmännische Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern L 2/2026/X/42/2
Alle Lehrlinge erhalten einmal im Kalenderjahr eine Weihnachtsremuneration in der Höhe eines monatlichen Lehrlingseinkommens, die spätestens am 30. November fällig ist. Während des Kalenderjahres ein- bzw. austretende Lehrlinge erhalten den aliquoten Teil der Weihnachtsremuneration.