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Frauenförderungsplan für das Bundesminis · Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung

§ 20 Frauenförderungsplan für das BundesminisAbsolventinnentreffen

3. Hauptstück Maßnahmen zur Förderung von Soldatinnen

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Absolventinnen der Landesverteidigungsakademie, der Theresianischen Militärakademie und der Heeresunteroffiziersakademie ist die Abhaltung eines bedarfsorientierten gemeinsamen Treffens zu ermöglichen. Die Zeiten dieser Treffen gelten als Dienstzeiten, die notwendigen Reisebewegungen sind als Dienstverrichtung am Dienstort bzw. als Dienstreise im Sinne der RGV anzuordnen und abzugelten.