VNEP-V · Verteilernetzentwicklungsplanverordnung
§ 5 VNEP-VAllgemeines
1. Abschnitt Ausgangssituation
Die Ausgangssituation für die Netzplanung nach § 4 Abs. 1 Z 1 hat zu enthalten:
1. eine Darstellung des Versorgungsgebiets,
2. eine Darstellung des Verteilernetzes,
3. den Bestand an Stromerzeugungsanlagen, Elektrizitätsspeicheranlagen und nach § 98 ElWG anzeigepflichtigen Verbrauchsanlagen unter Berücksichtigung historischer und aktueller Entwicklungen,
4. die Entwicklung zulässiger, gebuchter und verfügbarer Netzanschlusskapazitäten und
5. Angaben zu den Möglichkeiten zur Fernüberwachung und -steuerung, zur Optimierung des Netzbetriebs mittels Smart-Grid-Komponenten und zur Steuerung von Lastflüssen.
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- VNEP-V § 4
- VNEP-V чл. 98