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NoVA-SBV · NoVA-Selbstberechnungsverordnung

§ 10 NoVA-SBVAufhebung der Sperre

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Bei Aufhebung der Sperre in der Genehmigungsdatenbank gemäß § 30a KFG 1967 sind folgende Angaben über die erfolgte Selbstberechnung beizufügen:

1. die Höhe der Bemessungsgrundlage der Normverbrauchsabgabe;

2. den auf den selbst berechneten Vorgang entfallenden Normverbrauchsabgabebetrag;

3. den auf den selbst berechneten Vorgang entfallenden Umsatzsteuerbetrag;

4. den Zeitpunkt der Selbstberechnung.

Zudem sind die Unterlagen und sonstigen Grundlagen zur Selbstberechnung in der Genehmigungsdatenbank gemäß § 30a KFG 1967 zu erfassen.