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Frauenförderungsplan für die Parlamentsd · Frauenförderungsplan für die Parlamentsdirektion 2026-2031

§ 12 Frauenförderungsplan für die ParlamentsdGleitender Wiedereinstieg

Förderung des Wiedereinstiegs

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(1) Ein gleitender Wiedereinstieg ist, insbesondere auch in qualifizierten Bereichen, mit begleitenden Maßnahmen (wie Umorganisation und entsprechende Reduzierung des Aufgabenbereiches) zu ermöglichen.

(2) Bediensteten, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, ist auf Wunsch nach Möglichkeit eine geringfügige Beschäftigung anzubieten.

(3) Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteigern ist im angemessenen Ausmaß Coaching anzubieten.