§ 2 Heimarbeitstarif für die Herstellung odeArbeitszeiten
H 5/2026/VIII/38/3
Für das Einziehen von 1 000 Bündeln, ohne Zusammenschneiden des Materials und ohne Wickeln des Drahtes, bei einwandfrei gebohrten Bürstenhölzern (das Durchstoßen der Bohrnadeln gehört nicht zur Arbeitszeit), werden folgende Arbeitszeiten festgesetzt:
1. Glanzbürsten über 3 mm Bohrung sowie Schmier- und Pastabürsten
161 Minuten
2. Pferdebürsten über 3 mm Bohrung und ähnlicher kurz geschnittener Waren
152 Minuten
3. Fass- und Wandelbürsten mit ähnlicher Facon mit doppeltem Bart aus beliebigem Material
246 Minuten
4. Schablonenbündel aus Borsten, Fibris, B-Chineser oder Riffling samt Abschneiden
197 Minuten
5. Schablonenbündel aus C-Chineserborsten samt Abschneiden
213 Minuten
6. Zimmerbürsten ohne Schablone aus Borsten, Fibris, B-Chineser oder Riffling
187 Minuten
7. Zimmerbürsten ohne Schablone aus C-Chineserborsten
206 Minuten
8. Reib-, Wasch-, Kotbürsten und Schrubber mit einfachem Bart aus beliebigem Material
197 Minuten
9. Teppichbartwische, Besen, Teerschrubber sowie schmale Bassinbesen, zwei- und dreireihig aus beliebigem Material samt Abschneiden
222 Minuten
10. Piassavabesen aus Bassin
296 Minuten
11. Besen aus Rosshaar, Fibris oder Kokosfasern
187 Minuten
12. Bartwische aus Rosshaar, Fibris oder Kokosfasern
197 Minuten
13. Klosettbürsten aus beliebigem Material samt Abschneiden
317 Minuten
14. Polierscheiben zwei- bis sechsreihig aus Haar
274 Minuten
15. Malerscheiben, Bäcker- und Mehlwischer sowie Einlassbesen auf den Knöpfen eingezogen
280 Minuten
16. Henkelbürsten
213 Minuten
17. Gläserbürsten
181 Minuten
18. Kleiderbürsten, Pferdebürsten und Putzbürsten sowie Bürsten unter 3 mm Bohrung
145 Minuten
19. Kopfbürsten, auch hochbombierte
157 Minuten
20. Billard- und Möbelbürsten aus Borsten und Haar
180 Minuten
21. Billard- oder Möbelbürsten aus Kokosfasern oder Fibris
169 Minuten