§ 3 Heimarbeitstarif für die Herstellung odeHeimarbeitszuschlag
H 7/2026/VIII/38/5
Auf die so errechneten Stückentgelte erhalten die in Heimarbeit Beschäftigten einen gesondert auszuweisenden Heimarbeitszuschlag von 10%.
H 7/2026/VIII/38/5
Auf die so errechneten Stückentgelte erhalten die in Heimarbeit Beschäftigten einen gesondert auszuweisenden Heimarbeitszuschlag von 10%.