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Frauenförderungsplan BMWET · Frauenförderungsplan BMWET

§ 9 Frauenförderungsplan BMWETGrundausbildung

B. Besondere Förderungsmaßnahmen

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(1) Im Rahmen der Grundausbildung von Bediensteten ist der/dem zuständigen Gleichbehandlungsbeauftragten ausreichend Möglichkeit zu bieten, sich den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorzustellen und diese über das B-GlBG und den Frauenförderungsplan zu informieren.

(2) Frauenförderungs- und genderspezifische Themen sind in der Grundausbildung aller Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen anzusprechen.