§ 4 Lehrlingseinkommen für SportadministratoBasis für die Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG Basis für die Überstundenberechnung gemäß Paragraph eins, Absatz eins a, Ziffer eins, KJBG
Lehrlingseinkommen für Sportadministratorinnen und Sportadministratoren L 6/2026/XXI/95/3
Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, hinsichtlich der Berechnung der Grundstundenvergütung und des Zuschlags Abschnitt 2 G Ziffer 1.7 des Kollektivvertrages für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben vom 24. November 2025 heranzuziehen.