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AFBG · Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung

AFBG чл. 17aFreibeträge vom Vermögen

Vierter Abschnitt Einkommens- und Vermögensanrechnung

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(1) Von dem Vermögen bleiben anrechnungsfrei 1.

für den Teilnehmer oder die Teilnehmerin selbst 45 000 Euro,

2.

für den jeweiligen Ehegatten oder Lebenspartner 2 300 Euro,

3.

für jedes Kind des Teilnehmers oder der Teilnehmerin 2 300 Euro.

(2) Zur Vermeidung unbilliger Härten kann ein weiterer Teil des Vermögens anrechnungsfrei bleiben.