AktGEG · Einführungsgesetz zum Aktiengesetz
AktGEG чл. 46Inkrafttreten
Vierter Abschnitt Schlußvorschriften
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1966 in Kraft.
AktGEG · Einführungsgesetz zum Aktiengesetz
Vierter Abschnitt Schlußvorschriften
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1966 in Kraft.