AMG · Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
AMG чл. 4aAusnahme vom Anwendungsbereich
Erster Abschnitt Zweck des Gesetzes und Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich
Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Gewebe, die innerhalb eines Behandlungsvorgangs einer Person entnommen werden, um auf diese ohne Änderung ihrer stofflichen Beschaffenheit rückübertragen zu werden.