AO чл. 16Sachliche Zuständigkeit
Dritter Abschnitt Zuständigkeit der Finanzbehörden
Die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörden richtet sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz über die Finanzverwaltung.
Dritter Abschnitt Zuständigkeit der Finanzbehörden
Die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörden richtet sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz über die Finanzverwaltung.