ArbZRG · Gesetz zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts
ArbZRG чл. 21Inkrafttreten und Ablösung
Artikel 2 und Artikel 20 treten am 1. Januar 1995 in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. 1. bis 22.