Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

AutoKflAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau

AutoKflAusbV чл. 17Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

Abschnitt 3 Schlussvorschriften

В силаОфициален текст

Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits bestehen, können nach den Vorschriften dieser Verordnung unter Anrechnung der bisher absolvierten Ausbildungszeit fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren und der oder die Auszubildende noch nicht die Zwischenprüfung absolviert hat.