BAföG · Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
BAföG чл. 4Ausbildung im Inland
Abschnitt I Förderungsfähige Ausbildung
Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der §§ 5 und 6 für die Ausbildung im Inland geleistet.
BAföG · Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
Abschnitt I Förderungsfähige Ausbildung
Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der §§ 5 und 6 für die Ausbildung im Inland geleistet.