BautechKonAusbV чл. 21Inhalt
Abschnitt 4 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Ingenieurbau
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1.
die im Ausbildungsrahmenplan in der Anlage Abschnitt A, C und E genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
2.
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.