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SchKG · Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten

SchKG чл. 22Kostenerstattung

Abschnitt 5 Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen

В силаОфициален текст

Die Länder erstatten den gesetzlichen Krankenkassen die ihnen durch diesen Abschnitt entstehenden Kosten. Das Nähere einschließlich des haushaltstechnischen Verfahrens und der Behördenzuständigkeit regeln die Länder.