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BGeoRG · Gesetz über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes

BGeoRG чл. 2Begriffsbestimmungen

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1.

Geotopographische Referenzdaten sind diejenigen Geodaten, die die Geotopographie anwendungsneutral in einem einheitlichen geodätischen Referenzsystem beschreiben oder abbilden.

2.

Geodätische Referenzsysteme sind Koordinatensysteme, die Lage-, Höhen- und Schwereinformationen in Raum und Zeit beschreiben. Sie werden durch geodätische Referenznetze umgesetzt.

3.

Geodatenmodelle sind Datenmodelle, die die Landschaft nach einheitlichen Modellierungsvorschriften durch geotopographische Referenzdaten anwendungsneutral beschreiben. Sie werden durch digitale Landschaftsmodelle umgesetzt.

4.

Kartographische Modelle sind Darstellungen, mit denen geotopographische Referenzdaten anwendungsbezogen kartographisch veranschaulicht werden. Sie werden durch Kartenwerke in digitaler und analoger Form umgesetzt. Darstellungen der Geotopographie werden auch durch Methoden der Fernerkundung erzeugt.