BKleingG · Bundeskleingartengesetz
BKleingG чл. 13Abweichende Vereinbarungen
Zweiter Abschnitt Kleingartenpachtverhältnisse
Vereinbarungen, durch die zum Nachteil des Pächters von den Vorschriften dieses Abschnitts abgewichen wird, sind nichtig.
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Zweiter Abschnitt Kleingartenpachtverhältnisse
Vereinbarungen, durch die zum Nachteil des Pächters von den Vorschriften dieses Abschnitts abgewichen wird, sind nichtig.