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BMWiBhWidVertrAnO · Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden sowie der Vertretung des Bundes in verwaltungsgerichtlichen Verfahren von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Beihilfeangelegenheiten

BMWiBhWidVertrAnO чл. 1Erlass von Widerspruchsbescheiden

В силаОфициален текст

(1) Der Postbeamtenkrankenkasse wird die Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden übertragen, soweit es sich um Widersprüche in Beihilfeangelegenheiten von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie handelt und die Postbeamtenkrankenkasse für den Erlass des Verwaltungsakts oder die Ablehnung des Anspruchs zuständig war.

(2) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie behält sich vor, im Einzelfall die Befugnisse nach Absatz 1 selbst auszuüben.