BodSchätzG · Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens
BodSchätzG чл. 7Vergleichsstücke
Abschnitt 2 Besondere Schätzungsvorschriften
In jeder Gemarkung sind für die wichtigsten und besonders typischen Böden Vergleichsstücke auszuwählen und zu beschreiben. Die Schätzung der Vergleichsstücke ist in Anlehnung an die Bewertung der Musterstücke durchzuführen.