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BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung

BRAO чл. 75Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes

Erster Unterabschnitt Vorstand

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Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit unentgeltlich aus. Sie erhalten jedoch eine angemessene Entschädigung für den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Aufwand sowie eine Reisekostenvergütung. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Rechtsanwälte, die zur Mitarbeit in der Rechtsanwaltskammer herangezogen werden.