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BrucelloseV · Verordnung zum Schutz gegen die Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen

BrucelloseV чл. 2

Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln

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Impfungen gegen die Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen und Heilversuche sind verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zur Durchführung wissenschaftlicher Versuche zulassen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.