DE · BSInsoFPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist im Insolvenzrecht oder Geprüfte Berufsspezialistin im Insolvenzrecht
Съдържание
- чл. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- чл. 2 Zulassungsvoraussetzungen
- чл. 3 Inhalt der Prüfung
- чл. 4 Prüfungsbereich „Büroorganisation und Büroverwaltung“
- чл. 5 Prüfungsbereich „Verfahrensgrundlagen und Verfahrensarten“
- чл. 6 Prüfungsbereich „Berichtswesen, Rechnungslegung und Vergütung“
- чл. 7 Prüfungsbereich „Massegenerierung und insolvenzrechtliche Gestaltungen“
- чл. 8 Prüfungsbereich „Insolvenztabelle“
- чл. 9 Form und Ablauf der Prüfung
- чл. 10 Schriftliche Prüfung; mündliche Ergänzungsprüfung
- чл. 11 Mündliche Prüfung
- чл. 12 Bewertung der Prüfungsleistungen
- чл. 13 Bestehen der Prüfung; Gewichtung; Gesamtnote
- чл. 14 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- чл. 15 Zeugnisse
- чл. 16 Wiederholung von Prüfungsleistungen
- чл. 17 Inkrafttreten