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BTGO 2025 · Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

BTGO 2025 чл. 120Beurkundung der Beschlüsse

XI. Beurkundung und Vollzug der Beschlüsse des Bundestages

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Außer dem Plenarprotokoll wird über jede Sitzung ein Beschlussprotokoll (Amtliches Protokoll) gefertigt, das vom Präsidenten unterzeichnet wird. Das Amtliche Protokoll wird an die Mitglieder des Bundestages verteilt und gilt als genehmigt, wenn bis zu dem auf die Verteilung folgenden Sitzungstag kein Einspruch erhoben wird.