BTGO 2025 · Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
BTGO 2025 чл. 17Geheimschutzordnung
V. Die Mitglieder des Bundestages
Der Bundestag beschließt eine Geheimschutzordnung, die Bestandteil dieser Geschäftsordnung ist (Anlage 1). Sie regelt die Behandlung aller Angelegenheiten, die durch besondere Sicherungsmaßnahmen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte geschützt werden müssen.