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BTGO 2025 · Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

BTGO 2025 чл. 17Geheimschutzordnung

V. Die Mitglieder des Bundestages

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Der Bundestag beschließt eine Geheimschutzordnung, die Bestandteil dieser Geschäftsordnung ist (Anlage 1). Sie regelt die Behandlung aller Angelegenheiten, die durch besondere Sicherungsmaßnahmen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte geschützt werden müssen.