BTGO 2025 · Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
BTGO 2025 чл. 24Verbindung der Beratung
VI. Tagesordnung, Einberufung, Leitung der Sitzung und Ordnungsmaßnahmen
Die gemeinsame Beratung gleichartiger oder im Sachzusammenhang stehender Verhandlungsgegenstände kann jederzeit beschlossen werden.