BVerfGGO 2015 · Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
BVerfGGO 2015 чл. 45
Titel 4 Zum Verfahren im Ausschuss gemäß § 14 Absatz 5 BVerfGG
Der Präsident bestellt aus den Mitgliedern des Ausschusses je ein berichterstattendes Mitglied aus jedem Senat. Diese können gemeinsam oder getrennt vor der Sitzung ein schriftliches Votum zur Zuständigkeitsfrage abgeben.