BVerfGGO 2015 · Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
BVerfGGO 2015 чл. 6
Teil A Vorschriften zur Organisation und Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts
Der Präsident übt das Hausrecht aus. Es kann durch Verfügung delegiert werden.
BVerfGGO 2015 · Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
Teil A Vorschriften zur Organisation und Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts
Der Präsident übt das Hausrecht aus. Es kann durch Verfügung delegiert werden.