Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

BwHFV · Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

BwHFV чл. 5Verhütung und Früherkennung von Krankheiten

Kapitel 2 Leistungen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung

В силаОфициален текст

Zu den Maßnahmen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten gehören 1.

ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten,

2.

Schutzimpfungen im notwendigen Umfang einschließlich medikamentöser Prophylaxe, ausgenommen Schutzimpfungen und medikamentöser Prophylaxe und medikamentöser Prophylaxe anlässlich privater Auslandsreisen, und

3.

sonstige medizinische Prophylaxemaßnahmen.