DruckLV · Verordnung über Arbeiten in Druckluft
DruckLV чл. 9Beschäftigungsverbot
(1) In Druckluft von mehr als 3,6 bar Überdruck dürfen Arbeitnehmer nicht beschäftigt werden.
(2) In Druckluft dürfen Arbeitnehmer unter 18 oder über 50 Jahren nicht beschäftigt werden.