Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

DWG · Gesetz über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts "Deutsche Welle"

DWG чл. 38Sitzungen

Unterabschnitt 3 Verwaltungsrat

В силаОфициален текст

(1) Der Verwaltungsrat tritt mindestens alle zwei Monate zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Auf Verlangen eines Mitglieds oder des Intendanten muss er zu einer außerordentlichen Sitzung zusammentreten.

(2) Der Vorsitzende oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Rundfunkrates und der Intendant können an den Sitzungen des Verwaltungsrates teilnehmen. Sie sind auf Wunsch zu hören.

(3) Die Sitzungen sind nicht öffentlich.