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ZDG · Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer

ZDG чл. 32aVerwendung bei Arbeitskämpfen

Abschnitt 4 Rechtsstellung der Dienstpflichtigen

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Während der Dauer eines Arbeitskampfes, durch den die Beschäftigungsstelle unmittelbar betroffen ist, darf der Dienstleistende nicht mit einer Tätigkeit beschäftigt werden, die in der Beschäftigungsstelle infolge des Arbeitskampfes nicht ausgeübt wird.