EWGFinBeistG · Gesetz zur Durchführung des mittelfristigen finanziellen Beistands in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft EWGFinBeistG чл. 3 В силаОфициален текст Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. ← Предишен · чл. 2 Съдържание