EWGV1016/68DV чл. 7Gültigkeitsdauer des Fahrtenhefts
Abschnitt 2 Vorschriften über das Fahrtenheft und die Fahrtenblätter
Das Fahrtenheft gilt bis zum Aufbrauch, längstens jedoch fünf Jahre gerechnet ab dem Tag der Ausgabe.
Abschnitt 2 Vorschriften über das Fahrtenheft und die Fahrtenblätter
Das Fahrtenheft gilt bis zum Aufbrauch, längstens jedoch fünf Jahre gerechnet ab dem Tag der Ausgabe.