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FamFG · Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

FamFG чл. 231Unterhaltssachen

Unterabschnitt 1 Besondere Verfahrensvorschriften

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(1) Unterhaltssachen sind Verfahren, die 1.

die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht,

2.

die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht oder

3.

die Ansprüche nach a)

§ 1305 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder

b) § 1615l oder § 1615m des Bürgerlichen Gesetzbuchs

betreffen.

(2) Unterhaltssachen sind auch Verfahren nach § 3 Abs. 2 Satz 3 des Bundeskindergeldgesetzes und § 64 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes. Die §§ 235 bis 245 sind nicht anzuwenden.