FIAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin
FIAusbV чл. 2Dauer der Berufsausbildung
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
FIAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.