FinBerG DDR · Gesetz zur Bereinigung von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zwischen den öffentlichen Haushalten und volkseigenen Unternehmen, Genossenschaften sowie Gewerbetreibenden begründeten Finanzbeziehungen FinBerG DDR чл. 7Inkrafttreten В силаОфициален текст Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Предишен · чл. 6 Съдържание