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FleiMstrV · Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Fleischer-Handwerk

FleiMstrV чл. 5Fachgespräch

В силаОфициален текст

Über das abgeschlossene Meisterprüfungsprojekt hat der Prüfling in einem Fachgespräch nachzuweisen, dass er befähigt ist, 1.

die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,

2.

den Ablauf des Meisterprüfungsprojekts zu begründen,

3.

mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei neue Entwicklungen zu berücksichtigen.