2. GAPAusnV · Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Ausnahmeregelung hinsichtlich der Anwendung des Standards Nummer 8 für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand für das Antragsjahr 2024 2. GAPAusnV чл. 5Inkrafttreten В силаОфициален текст Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ← Предишен · чл. 4 Съдържание