GenTAnhV · Verordnung über Anhörungsverfahren nach dem Gentechnikgesetz
GenTAnhV чл. 11Schriftliches Verfahren
Die §§ 6 bis 10 gelten nicht für Freisetzungen.
GenTAnhV · Verordnung über Anhörungsverfahren nach dem Gentechnikgesetz
Die §§ 6 bis 10 gelten nicht für Freisetzungen.